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häufige Fragen von Eltern

Welche Leistungen kann ich von der Tagespflegeperson erwarten?

Tagespflegepersonen haben den Auftrag, Tageskinder in ihren familiären Alltag zu integrieren und dem Alter und dem Entwicklungsgrad entsprechend zu erziehen, zu bilden und zu fördern. Tagespflegepersonen bereiten die Mahlzeiten selbst zu. Es obliegt der Tagespflegeperson, für die Einnahme der Mahlzeiten einen Unkostenbeitrag zu erheben. Kinder in den Kindergarten bzw. zur Schule zu bringen und/oder von dort wieder abzuholen kann unter Umständen auch eine Leistung der Tagespflegeperson sein.


Kann ich mein Kind nur an zwei halben Tagen zur Tagespflegeperson bringen?

In der Tagespflege gibt es im Gegensatz zu den meisten institutionellen Betreuungsformen keinen einheitlich geregelten Stundenumfang. Der Stundenumfang richtet sich nach dem Bedarf der Eltern. Bei der Betreuung von Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren empfehlen wir jedoch, dass der Betreuungsumfang pro Woche nicht unter 8 Stunden liegen soll.

 

Wo liegt die Altersgrenze?

Es können Kinder im Alter von 6 Wochen bis 14 Jahren betreut werden.

 

Können Geschwisterkinder durch eine Tagespflegeperson betreut werden?

In der Regel versuchen wir Tagespflegepersonen zu finden, die Geschwisterkinder gemeinsam aufnehmen, damit die Kinder zusammenbleiben können und die Eltern mit nur einer Tagespflegeperson zusammenarbeiten. Es gibt jedoch auch Umstände, wo das nicht gelingt oder es nicht dem Wohl der Kinder dient.

 

Wie lange dauert der Prozess der Vermittlung? Wann soll ich mich melden?

Es gibt Zeiten, in denen Tagespflegepersonen sehr ausgelastet sind und mit Wartelisten arbeiten. Bitte melden Sie sich daher bei uns, sobald der Bedarf absehbar ist.

 

Damit sich Ihr Kind gut bei der Tagespflegeperson eingewöhnen kann, benötigen wir mindestens einen Vorlauf von 4 Wochen. In Ferienzeiten entsprechend länger, da Tagespflegepersonen in diesen Zeiten nicht so gut erreichbar sind.

 

Gibt es eine Eingewöhnungsphase?

Ja. Diese sensible Phase gestalten Sie mit der Tagespflegeperson gemeinsam und ganz individuell in enger Absprache. Es wird hierbei das Ziel verfolgt, dass Ihr Kind gut bei der Tagespflegeperson ankommt, Vertrauen fasst und sich sicher, wohl und geborgen fühlt. Genau so wichtig ist diese Zeit für Sie als Eltern, um Sicherheit und Vertrauen zu gewinnen, dass Ihr Kind bei der Tagespflegeperson in guten Händen ist.

 

Holt die Tagespflegeperson mein Kind auch vom Kindergarten oder von der Schule ab?

Nach Absprache kann das Bringen oder Holen von/zum Kindergarten oder von/zur Schule zu den Aufgaben einer Tagespflegeperson gehören.

 

Was muss ich zum Thema Versicherung beachten?

Ihr Kind ist bei der Württembergischen Unfallkasse versichert, indem es von einer geeigneten Tagespflegepersonen betreut wird. Die Tagespflegeperson ist über kit in einer Berufshaftpflichtversicherung. Schäden, die durch Ihr Kind in der Tagespflege entstehen, kann die Tagespflegeperson über den Verein geltend machen.

 

Kann eine Tagespflegeperson zu mir nach Hause kommen?

Ja. Tagespflegepersonen, welche im Haushalt des Kindes tätig sind, werden als Kinderfrauen bezeichnet.